FAQ - frequently asked questions: ...häufig gestellte Fragen...
Immer wieder werden uns von künftigen SchülerInnen-Eltern sehr ähnliche oder gleiche Fragen gestellt. Vollkommen verständlich, denn man möchte gut informiert sein!
Die wichtigsten Fragen werden hier genannt und beantwortet.
Diese FAQ werden regelmäßig ergänzt.
Wahrscheinlich finden Sie auch eine Antwort auf IHRE Frage…
Wenn nicht, können Sie gern Ihre Frage per Mail an die Direktion schicken!
Mein Kind ist erst 1, 2, 3, 4, …. Jahre alt. Kann ich mir jetzt schon einen Platz an meiner Wunsch-Volksschule „reservieren“?
Nein.
Hier gibt es keine „Reservierung“ von Plätzen.
Erst wenn Sie das Schreiben des Magistrats erhalten, dass Ihr Kind schulpflichtig wird, können Sie Ihre Wunsch-Volksschule kontaktieren. Dies sind klare Vorgaben der Behörden.
Wenn ich früher in der Schule anrufe – bekomme ich dann eher einen „Fixplatz“ zugeteilt?
Nein.
Plätze werden nicht „reserviert“, da die Schule von sich aus keine Plätze vergeben kann. Dies obliegt dem Magistrat.
Die Reihenfolge der Anmeldung spielt daher keine Rolle und wird nicht berücksichtigt.
Wir ersuchen Sie, im Zeitraum 1. bis 23. Dezember einen Termin zu vereinbaren (telefonisch).
Kann ich mein Kind – in die Vorschulklasse – einschreiben lassen, auch wenn es noch nicht schulpflichtig ist? Mir wäre das lieber als noch ein Kindergartenjahr…
Nein.
Die Vorschulklasse ist dafür nicht gedacht.
Viele Eltern fragen bei uns an, weil sie der Meinung sind, ihr Kind wäre bereits mit vier Jahren reif genug für die Vorschule, denn im Kindergarten wäre es unterfordert.
Die Vorschulklasse ist aber kein „Ersatz“ für das letzte Kindergarten-Jahr, sondern speziell für jene Kinder gedacht, die (aufgrund ihres Alters) zwar bereits schulpflichtig sind, aber noch nicht (ganz) schulreif.
Hier muss der Platz freigehalten werden für Kinder, die das Vorschuljahr wirklich brauchen, weil sie bereits die Schule besuchen müssen.
Wenn Sie glauben, Ihr Kind bräuchte zusätzliche Förderung, sprechen Sie bitte mit Ihrer Kindergarten-Pädagogin oder nützen Sie Angebote wie z.B.: Workshops, Turnverein, Erlernen eines Musikinstrumentes….
Mein Kind ist (knapp) nicht schulpflichtig… Kann ich mein Kind vorzeitig einschulen lassen?
Ja, aber….:
Prinzipiell können Sie Ihr Kind vorzeitig einschulen lassen.
Hier der Gesetzestext:
Vorzeitige Aufnahme noch nicht schulpflichtiger Kinder
Noch nicht schulpflichtige Kinder, die erst bis zum 1. März des kommenden Kalenderjahres sechs Jahre alt werden, jedoch schulreif sind und über die für den Schulbesuch erforderliche soziale Kompetenz verfügen (d.h. geistig und körperlich in der Lage sind, dem Unterricht der 1. Schulstufe zu folgen), können am Anfang des Schuljahres vorzeitig in die 1. Schulstufe aufgenommen werden, wenn die Eltern oder sonstige Erziehungsberechtigte innerhalb der Einschreibfrist bei der Direktion der Volksschule schriftlich darum ansuchen.
Unsere Erfahrung: oft wird eine vorzeitige Einschulung von Eltern hauptsächlich deshalb gewünscht, weil – z.B.: die beste Kindergartenfreundin gerade eingeschult wird – und das eigene Kinder noch nicht, weil es z.B.: erst im November (nach Schulbeginn) sechs Jahre alt wird. Eine Trennung der Kinder wäre ja schade, also…
Manche Eltern sind aber auch sehr überzeugt von der Intelligenz ihres Kindes – und möchten es so viel wie möglich und so früh wie möglich fördern.
Wir empfehlen eine vorzeitige Einschulung generell nicht – und lassen die in Frage kommenden Kinder, um wirklich sicherzugehen, dass sie die erste Klasse problemlos bewältigen können, zusätzlich zur normalen Schulreife-Überprüfung auch von der Schulpsychologie und dem Schularzt „anschauen“.
Bedenken Sie, dass es nicht allein auf Intelligenz und Talent ankommt, sondern auch auf die emotionale und soziale Reife.
Auch wenn Ihr Kind schon „alle Buchstaben kennt und bis über 100 zählen kann“, fällt es ihm vielleicht schwer, sich regelmäßig am Nachmittag zur Hausaufgabe hinzusetzen, kleinere Misserfolge „wegzustecken“ oder 4 Stunden lang gut „aufzupassen“…
Wenn Sie Ihr Kind vorzeitig einschulen lassen möchten, so geht das nur, wenn das Kind fit für die ERSTE Klasse ist, denn es wird – trotz des nicht vorhandenen Schulpflicht-Alters „für schulreif erklärt“ und muss daher die 1. Klasse besuchen.
Ein Besuch der Vorschulklasse (per Definition für Kinder, die schulpflichtig aber noch nicht schulreif sind) ist hier (nicht schulpflichtig aber bereits schulreif) nicht vorgesehen.
„Schenken“ Sie Ihrem Kind doch ein weiteres schönes Jahr im Kindergarten.
„Über-reife“ Kinder haben später einen spielend leichten Einstieg und einen großen Vorteil, während manche vorzeitig eingeschulte Kinder Probleme haben…
Mein Kind ist ein „Frühchen“ (zu früh geboren)…muss es trotzdem schon in die Schule gehen?
Ja oder nein – das ist Ihre Entscheidung.
Eltern eines „Frühchens“ können aussuchen, ob für die Schulpflicht der tatsächliche Geburtstag ihres Kindes – oder (bei früherer Geburt) der laut Mutter-Kind-Pass errechnete Geburtstermin (nach Stichtag 31. August) herangezogen werden soll.
Falls dies für Sie zutrifft, kontaktieren Sie bitte die Schulleitung, wenn Sie das Schreiben des Magistrats erhalten haben.
Ihr Kind kann dann – wenn Sie das möchten – auch erst ein Jahr später eingeschult werden. Das ist häufig eine gute Entscheidung…
Hat der Kindergarten, den mein Kind besucht, Einfluss auf die Schulplatz-Zuteilung?
Nein.
Für die Schulplatz-Zuteilung des Magistrats Salzburg spielt es keine Rolle, welchen Kindergarten Ihr Kind besucht.
Auch die räumliche Nähe zwischen Schule und Kindergarten führt weder zu einer Bevorzugung noch zu einer Benachteiligung.
Eventuelle „Empfehlungsschreiben“ des Kindergartens… können nicht berücksichtigt werden.
Hat die Schule (selbst) Einfluss darauf, welche Kinder aufgenommen werden?
Nein.
Nur Privatschulen können ihre Schülerinnen und Schüler „aussuchen“.
Man kann auch keinen Platz „reservieren“, wenn man ein halbes Jahr vor der Einschreibung anruft…
Die Schulplatzzuweisung obliegt NICHT der Schulleitung, sondern richtet sich ausschließlich nach den Richtlinien der Stadt Salzburg.
Die Reihung beruht auf einem Punktesystem der Magistratsabteilung für Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen.
Kann ich mir Klasse / Lehrerin / MitschülerInnen aussuchen? Stichwort: Wunschliste
Nein.
Das geht aus schulorganisatorischen Gründen nicht.
Wir versuchen, Ihr Kind, wenn möglich, mit e i n e m Kind, das es bereits kennt (z.B.: aus dem gleichen Kindergarten), zusammen in eine Klasse zu geben.
Da wir auf die passende Klassenzusammensetzung ALLER Klassen achten müssen (z.B.: Buben/Mädchen-Gleichgewicht), ist es nicht möglich, spezielle Wünsche von 60 bis 80 Einschreiber-Eltern zu erfüllen.
Bitte lesen Sie dazu im Menü unter: „Zur Klasseneinteilung“ nach.
Kann ich mein Kind an mehreren Schulen einschreiben lassen – vorsichtshalber?
Ja und nein…
An zwei oder mehreren staatlichen Schulen ist das nicht möglich.
Im Brief des Magistrats steht die Ihrem Wohnort nächstgelegene Schule.
Wenn Sie eine andere Erstwunsch-Schule haben, kontaktieren Sie bitte diese, um Ihr Kind dort einschreiben zu lassen, und melden Ihr Kind an der im Brief genannten Schule ab.
An einer staatlichen Schule UND einer Privatschule können Sie Ihr Kind „parallel“ anmelden.
Aber: vor der Schulreife-Überprüfung müssen Sie sich dann auch hier entscheiden, denn an BEIDEN Schulen kann Ihr Kind nicht getestet werden.
Die Schule, an der Sie den Testtermin vereinbaren, ist somit die Erstwunsch-Schule.
Nützen Sie Tage der offenen Tür und die Internet-Auftritte der Schulen, um sich ein Bild zu machen.
Bis zur administrativen Einschreibung müssen Sie eine Entscheidung getroffen haben, auch wenn dies schwerfällt.
Bitte auch immer mit-bedenken, ob Sie eine Nachmittagsbetreuung brauchen. Diese können wir leider derzeit an unserem Standort nicht bieten…
Was passiert, wenn mein Kind an der Erstwunsch-Schule keinen Platz bekommt?
Das kann manchmal passieren, wenn – z.B.: an der Erstwunsch-Schule nicht genügend freie Plätze sind (Raumkapazität).
z.B.: Es wohnen sehr viele Kinder im engsten Radius um die Schule – und Ihr Kind wohnt weiter entfernt… –> Je näher man am Wunsch-Schulstandort wohnt, desto mehr Punkte bekommt man auf der Punkteliste des Magistrats.
Das heißt, die zur Verfügung stehenden Plätze werden zuerst an die fußläufig näher wohnenden Kinder vergeben.
In diesem Fall könnte es schwierig werden, einen freien Platz zu „ergattern“.
Wenn Sie Ihr Kind an der Erstwunsch-Schule einschreiben, können Sie der Schulleitung dort einen Zweitwunsch bekanntgeben, der an das Magistrat weitergeleitet wird.
Sollte die Aufnahme an der Erstwunsch-Schule nicht „klappen“, wird der Zweitwunsch, nach Möglichkeit, berücksichtigt…
Die Entscheidung für die Zuteilung liegt nicht bei den Schulen, sondern richtet sich nach dem Punktesystem des Schulamts/Magistrats.
Wann weiß ich fix, dass ich einen Platz für mein Kind an der Erstwunsch-Schule bekomme?
Wenn Sie in direkter Nähe der gewünschten Schule wohnen, wird es schnell klar sein, dass Ihr Kind einen Platz bekommt.
Sollten Sie weiter entfernt wohnen (und dadurch weniger Punkte auf der Punkteliste des Magistrats haben, als andere Eltern), kann es bis ca. April/Mai dauern, bis Sie es fix wissen…
Die letztendliche Entscheidung (Schulzuweisung) liegt nicht bei den Schulen, sondern richtet sich nach den Vorgaben (Punkte-Liste) des Magistrats/Schulamts und wird oft endgültig erst im April/Mai getroffen.
Es dauert deshalb so lange, weil hier über ALLE Einschreiber-Kinder der gesamten Stadt entschieden werden muss…
Sollte Ihr Kind nicht der Erstwunsch-Schule zugewiesen werden können, würden Sie durch das Magistrat informiert, sobald dies feststeht.
Gibt es einen eigenen Schul-Bus?
Nein.
Es gibt keinen Schul-Bus, auch wenn die Schulkinder den 34-er-Bus der Verkehrsbetriebe meistens so nennen. 😉
Viele unserer SchülerInnen benützen den Bus (Linie 34), um den Schulweg zu meistern.
Sollten Sie eine Schülerfreifahrt (= S’Cool-Card) für Ihren Sohn/ Ihre Tochter benötigen, melden Sie dies bitte spätestens im Rahmen des Elternabends im Juli (gerne bereits im Juni – per Mail) der Schulleitung.
Über die Direktion kann dann ein Formular (= Bestätigung der Schule) mit individuellem Code ausgedruckt werden, welches Ihnen, bzw. Ihrem Kind, mitgegeben wird.
Sie selbst beantragen dann mit diesem Code am Formular die Schülerfreifahrt für Ihr Kind online und bekommen die Karte postalisch zugesendet. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Internet-Seite der Salzburger Verkehrsbetriebe – und auf unserer Homepage im Elternservice für SchülerInnen-Eltern…
Organisiert die Schule für mich eine Nachmittagsbetreuung für mein Kind?
Nein.
An unserem Standort ist leider keine Nachmittagsbetreuung möglich.
Eine außerschulische Betreuungsorganisation fällt nicht in unseren Kompetenzbereich.
Hier dürfen und können wir als Schule nicht aktiv werden.
Dass wir keine schulische Nachmittagsbetreuung haben liegt nicht daran, dass wir eine solche nicht anbieten möchten, sondern an den räumlichen / baulichen Voraussetzungen des Schulgebäudes, die das nicht zulassen.
Die Stadt Salzburg – als Schulerhalter – müsste hier entscheiden, weitere Räumlichkeiten anzubauen.
Wenn Sie aus beruflichen Gründen dringend eine Nachmittagsbetreuung brauchen, empfehlen wir, dass Sie sich weitere Schulen ansehen, die über ein schulisches Betreuungsangebot (GTS) verfügen (z.B.: im näheren Umkreis die VS Liefering 2, die VS Taxham, die VS Lehen1+2, die VS Maxglan 1+2,…).
Alternativ dazu können Sie sich natürlich auch selbst eine Nachmittagsbetreuung organisieren (z.B.: Tagesmutter über TEZ Tageselternzentrum Sbg. oder über das Hilfswerk Sbg.).
Informationen dazu finden Sie unter: Wohin am Nachmittag…
Bekomme ich eine „Auswertung“ des Schulreife-Tests bzw. Sprachtests meines Kindes?
Nein.
Sollte Ihr Kind für die VSK (= Vorschulklasse) vorgesehen sein, werden Ergebnisse der standardisierten Testung telefonisch besprochen.
Zusätzlich erhalten Sie den Bescheid (Besuch der VSK) schriftlich per Post.
Ist Ihr Kind einer ersten Klasse zugeteilt, werden Sie schriftlich darüber informiert („schulreif“).
Eine detaillierte „Auswertung“ erhalten Sie nicht, da dies zeitlich / administrativ nicht zu bewältigen wäre (bei bis zu 80 SchuleinschreiberInnen-Eltern pro Testung…).
Zudem dürfen die standardisierten Testunterlagen nicht an Eltern weitergegeben werden.Gleiches gilt für den Sprachtest, Mika-D.
Wir erstellen weder „Berichte“ an die Eltern, noch „Förderpläne“ für die Zeit bis zum Schulbeginn.
Aber: im Rahmen der Elternabende im Jänner/Juni erhalten Sie viele Tipps zur Förderung vor Schuleintritt, die Sie gern daheim nützen und in den Familien-Alltag integrieren können.
Und: die -Pädagogin Ihres Kindes steht Ihnen sicher auch beratend zur Seite, wie Sie Ihr Kind im letzten Kindergarten-Jahr zuhause fördern können.
Müsste mein Kind die Schulreife-Überprüfung an der Zweitwunsch-Schule wiederholen, wenn es an der Erstwunsch-Schule keinen Platz bekäme?
Nein…
Wenn Ihr Kind an der Erstwunsch-Schule eingeschrieben wurde und die Schulreife-Überprüfung dort gemacht hat, muss es diese (normalerweise) nicht noch einmal an der Zweitwunsch-Schule wiederholen.
Es gab Sonderfälle, bei denen dies der Fall war, doch diese sind äußerst selten.
Ich habe mein Kind an einer Privatschule ohne Öffentlichkeitsrecht angemeldet. Warum muss es dennoch an einer anderen VS hinsichtlich Schulreife getestet werden?
Privatschulen ohne Öffentlichkeitsrecht (z.B.: Waldorfschule Rudolf Steiner) können auch LehrerInnen beschäftigen, die nicht staatlich geprüft und für das Lehramt zugelassen wurden.
Deshalb erfolgt die Schulreife-Überprüfung an der (nächstgelegenen) öffentlichen Volksschule und wird der Privatschule (ohne Öffentlichkeitsrecht) dann mitgeteilt.
Privatschulen MIT Öffentlichkeitsrecht (z.B.: Kath. Privat-VS Schwarzstraße, Evang. VS der Diakonie…) führen selbst Testungen an ihren Standorten durch.
Was ist, wenn mein Kind o.B. (ohne religiöses Bekenntnis) ist – und die Religionsstunde am Vormittag stattfindet: wer beaufsichtigt mein Kind dann?
Ihr Kind wird dann einer anderen Klasse (in der gerade nicht Religionsunterricht stattfindet) zur Beaufsichtigung zugeteilt.
Wir nehmen die Aufsichtspflicht sehr ernst – keine Sorge!
Fällt die Religionsstunde auf die 1. oder 5. Stunde (= „Rand-Stunde“), können Sie, wenn Sie möchten, Ihr Kind später in die Schule schicken, bzw. es – nach Ihrem schriftlichen Einverständnis – früher abholen/heimgehen lassen.
Dies klären Sie dann im Gespräch mit der KlassenlehrerIn.
O.B.-Kinder können – wenn Sie das wünschen, auch zu einem Religionsunterricht nach Wahl angemeldet werden. Sie finden die Informationen dazu im Elternservice, im Menüpunkt Religionsunterricht.
Kann ich mir die Volksschule für mein Kind aussuchen?
In Salzburg besteht „Sprengelfreiheit“. Das heißt, prinzipiell haben Sie als Eltern Wahlfreiheit hinsichtlich der Volksschule für Ihr Kind. Die gesamte Stadt Salzburg ist EIN Schulsprengel.
Aber:
Welche Schule Ihr Kind tatsächlich besuchen wird, hängt immer auch von den Rahmenbedingungen der betreffenden Schule ab.
Rahmenbedingungen:
* Raumkapazität
* Eignung
* Nähe d. Schule zum Wohnort
* Geschwister an der Schule
* Bedarf einer Nachmittagsbetreuung bzw.
* Nähe zum Arbeitsplatz d. Erziehungsberechtigten
Das heißt, je nach Andrang/Platzangebot entscheidet eventuell manchmal dann doch die Nähe Ihres Wohnsitzes zur Wunsch-Schule darüber, ob Ihr Kind dort einen Platz findet – oder nicht. Einen Platz „reservieren“ kann man nicht, da wir keine Privatschule sind und uns die SchülerInnen nicht „aussuchen“ können.
Die Zuordnung erfolgt anhand eines Punktesystems der Stadt Salzburg, (Magistratsabteilung für Schule und Kinderbetreuungseinrichtungen) nach der Einschreibung – meist im April/Mai.
Informieren Sie sich darum gleich vorab:
Die Ihrem Wohnsitz nächstgelegenen Volksschulen finden Sie auf der Homepage der Stadt Salzburg – unter „fußläufige Erreichbarkeit“.
Sie wohnen weiter entfernt, möchten Ihr Kind aber trotzdem in unsere Schule schicken?
Sollten Sie nicht in der Nähe unserer Schule wohnen, aber innerhalb der Stadt Salzburg, überlegen Sie sich bitte rechtzeitig: welche Schule würde Sie denn noch „ansprechen“? Auf der Homepage der Stadt Salzburg finden Sie alle Schulen aufgelistet.
Unsere Schule ist ganz klar die Ihrem Wohnsitz nächste Schule? z.B.: Fußläufige Erreichbarkeit Kategorie A? Perfekt!
Dann freuen wir uns schon auf Ihr Kind!
Achtung: Wohin am Nachmittag?
Sie benötigen für Ihr Kind eine Nachmittagsbetreuung, da Sie zu Mittag (Unterrichtsende meist 11.45 Uhr bzw. 12.40 Uhr) nicht daheim sein können?
Da unsere Schule leider – aus Platzmangel und baulichen Gründen – keine eigene schulische Nachmittagsbetreuung (GTS) anbieten kann, empfehlen wir Ihnen, unter Menüpunkt „Wohin am Nachmittag“ nachzulesen…
Wohin am Nachmittag?
Da unsere Schule – aufgrund von Platzmangel in den Schulgebäuden (Alt- und Neubau) keine ganztägige Betreuung (GTS) / Nachmittagsbetreuung angeschlossen hat – und auch kein Hort in direkter Nähe ist, verweisen wir Eltern gern an schulfremde Träger-Institutionen.
Kontaktieren Sie bitte – möglichst schon ein oder zwei Jahre bevor Ihr Kind in die Schule kommt – das Tageselternzentrum (TEZ) oder das Hilfswerk, um eine geeignete, individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Mittags- oder Nachmittagsbetreuung für Ihr Kind zu organisieren. Die Plätze sind leider rar und schnell vergeben!
Sollte – privat bzw. über TEZ und Hilfswerk organisiert – keine Betreuungsmöglichkeit zur Verfügung stehen, entscheiden sich manche Eltern dazu, mit einer der Schulen „in der Nachbarschaft“ Kontakt aufzunehmen und dort einen Termin zur Einschreibung Ihres Kindes zu vereinbaren.Dies ist möglich, denn die Stadt Salzburg ist EIN Schulsprengel. Eltern können auswählen…
Eine hochwertige GTS bieten beispielsweise folgende Schul-Standorte in der Nähe:
VS Liefering 2, VS Lehen 1 + 2, VS Maxglan 1 + 2, VS Taxham
Für weitere Informationen zum Thema außerschulische Nachmittagsbetreuung klicken Sie bitte auf den Button.
Schulreife: Vorschulklasse oder erste Klasse?
Was bedeutet – reif genug für die erste Klasse? Was sollte ein Erstklässler / eine Erstklässlerin können?
Beim Eintritt in die Schule sind die Voraussetzungen, die ein Kind mitbringt, sehr unterschiedlich. Erfahrungen, Fähigkeiten und Fertigkeiten sind individuell verschieden.
So sind manche Kinder mit 6 Jahren zwar schulpflichtig, aber noch nicht reif genug, die 1. Klasse ohne Hindernisse zu bewältigen. Die erste Klasse fordert viel von Ihrem Kind, auch wenn sich die LehrerInnen Mühe geben, den Start ins Lernen spielerisch und lustbetont zu gestalten.
Ihr Kind muss jedoch keinesfalls LESEN können, um reif für die erste Klasse zu sein! Diese Frage bekommen wir oft gestellt. Es muss auch nicht bis 1000 zählen… 😉
Aber:
Ihr Kind sollte in der Lage sein, sich sprachlich in ganzen Sätzen auszudrücken und Bereitschaft zeigen, Aufgaben „trotzdem“ zu erfüllen, obwohl sie ihm gerade keinen Spaß machen.
Es sollte sich längere Zeit konzentrieren können, auch auf Aufgaben, die es nicht gern macht – und über Ausdauer und Frustrationstoleranz (z.B.: „verlieren können“) verfügen.
Es sollte seelisch stabil sein, Selbstbewusstsein haben, mit anderen Kindern zusammenarbeiten können.
Es sollte sich allein an- und ausziehen können – auch das Kleid/Hemd mit den vielen kleinen Knöpfen… ;-).
Es sollte einen Stift richtig halten und sicher führen können und mit einfachen Werkzeugen wie Schere, Bastelkleber… umgehen können.
Es sollte bereit sein, zuzuhören, wenn ihm erzählt oder vorgelesen wird, und es sollte sich an einfache Spielregeln halten können.
Es sollte bereit sein, sich auf Neues und Unbekanntes einzulassen
und einiges mehr…
Erkennen Sie Ihr Kind hier vielleicht wieder?
Ihr Kind führt Arbeiten oft nicht zu Ende (außer natürlich solche, die es besonders liebt – z.B.: Lego bauen) und ist schnell sehr frustriert und wütend, wenn etwas nicht (gleich) nach Wunsch gelingt?
Ihr Kind wirkt oft unkonzentriert und „zappelig“?
Ihr Kind ist oft weinerlich, ängstlich, wird wütend und verzweifelt schnell, wenn es etwas nicht kann oder sich überfordert fühlt?
Ihr Kind traut sich in großen Gruppen (Kindergarten) nicht, aktiv zu werden und bleibt immer schüchtern im Hintergrund?
Ihr Kind hat große Trennungsängste – und die Verabschiedung im Kindergarten ist jeden Morgen immer noch „ein Kampf“, obwohl es dort alles und alle kennt?
Ihr Kind lehnt es ständig ab, zu zeichnen oder zu basteln und ist mit den Händen noch sehr ungeschickt?
Ihr Kind ist sehr zart, häufig krank und wirkt sofort gestresst, wenn es eine neue Situation alleine bewältigen soll?
Ihr Kind hat viele Ängste, ist extrem schüchtern, braucht sehr viel Nähe und Zuwendung und hat ein geringes Selbstbewusstsein?
Ihr Kind spricht generell wenig und hat große sprachliche Probleme?
Ihr Kind spricht eine andere Muttersprache und kann noch nicht so gut Deutsch, wie es können sollte?
Ihrem Kind fällt es schwer, sich in Ruhe allein (etwa 30 min) mit einer von Ihnen gestellten Aufgabe/Arbeit zu beschäftigen?
Ihr Kind hat Schwierigkeiten, zuzuhören, fühlt sich oft nicht angesprochen und kann mehrere kleinere Aufträge kaum (ohne nachzufragen) richtig ausführen?
Ihr Kind hat es momentan nicht leicht, weil innerhalb der Familie schwere Zeiten zu bewältigen sind (z.B.: Scheidung oder Trennung der Eltern, Umzug, Tod eines Familienangehörigen…) und ist darum weniger belastbar als sonst?
Die Kindergarten-PädagogIn Ihres Kindes hat Ihnen schon mehrmals gesagt, dass Ihr Kind Fortschritte macht, aber noch nicht so weit ist, wie viele andere „Zwergerl“ im gleichen Alter?
Diese Liste von Fragen ist natürlich nicht vollständig 😉 , sie gibt aber einen kleinen Denkanstoß.
Warum kann mein Kind manche Dinge noch nicht so gut wie die anderen Kinder?
Ganz wichtig, zu wissen: Die Entscheidung VSK oder erste Klasse ist keine Frage der Intelligenz!
In der Vorschulklasse hatten wir schon Kinder, die locker weiter als bis 100 zählen und schon ein wenig LESEN konnten – die aber dennoch ein Jahr in der VSK gebraucht haben, um z.B.: seelisch stabil und auch emotional „reif“ zu werden! Der Besuch der VSK sagt absolut nichts hinsichtlich Intelligenz aus! Es geht um die Schulreife, nicht um einen Intelligenztest!
Viele unserer ehemaligen Vorschul-Kinder haben später maturiert und studiert – aber auch deshalb, weil ihnen eben entsprechend Zeit gegeben wurde, bevor sie den Anforderungen der ersten Klasse gerecht werden mussten!
Mehrere Faktoren entscheiden mit darüber, ob ein Kind schon reif für die erste Klasse ist – oder noch ein Jahr Zeit bekommen sollte, eventuelle Defizite aufzuholen, sich an die Schule zu gewöhnen, Vertrauen in seine Fähigkeiten und Selbstbewusstsein zu gewinnen, Arbeitshaltung zu erlernen usw….
Die Förderung im Elternhaus, der regelmäßige Besuch des Kindergartens, das familiäre Umfeld, Freunde, die Sprachkompetenz und mathematische Kompetenz, individuelle Lernvoraussetzungen, körperliche und seelische Voraussetzungen… Dies und noch einiges mehr beeinflusst die Reife der Kinder.
Manche Kinder sind zu Schulbeginn gerade 6 Jahre alt geworden, andere fast schon sieben! Was für ein Unterschied!
Kein Wunder also, dass nicht alle Schulanfänger-Kinder zum gleichen Zeitpunkt (Datum der Schulreife-Überprüfung) in ganz gleichem Maße bereit sind, sich anzustrengen, zuzuhören, stillzusitzen, sich zu beteiligen, Regeln einzuhalten, Aufgaben zu erledigen, sich auf die neue Situation einzulassen, etc.
Als das eine Kind gerade geboren wurde, lernte das andere bereits das Laufen! Und nun sollen diese Kinder plötzlich am Tag der Testung – GLEICH REIF sein?
Genau dies sollten Sie bedenken, wenn Sie selbst Überlegungen anstellen, was für Ihr Kind das Beste wäre.
Sie erkennen Ihr Kind in mehreren der oben gestellten Fragen wieder?
Dann könnte es sein, dass die Vorschulklasse der richtige Platz für Ihr Kind wäre, denn dort kann auf seine individuellen Bedürfnisse bestens eingegangen werden. Ein „geschenktes“ Jahr gewissermaßen, das oft viele Tränen ersparen kann.
Wem obliegt die Entscheidung – VSK oder 1. Klasse?
Die Schulreife wird durch das Kollegium der Volksschule festgestellt – nicht durch den Kindergarten und nicht durch die Eltern.
Diese Entscheidung wird im Rahmen der Schulreife-Überprüfung getroffen.
Dies geschieht mittels eines genormten Verfahrens (alle Salzburger Schulen testen nach den gleichen Kriterien – zu einem fix vorgegebenen Zeitpunkt.
Bei uns beobachten immer MEHRERE LehrerInnen jedes Kind bei der Schulreife-Überprüfung, um größtmögliche Objektivität zu gewährleisten.
Wir möchten, dass Ihr Kind genau den richtigen Platz / die richtige Klasse zugeteilt bekommt, damit es nicht unter- oder überfordert ist und einen schönen Schulbeginn bzw. einen schönen Start ins Abenteuer Lernen erlebt.
Die Arbeit jeden Kindes wird im Anschluss an die Testung in einer Konferenz der LehrerInnen, die das Kind betreut haben, besprochen. Hier wird dann die Entscheidung getroffen, wo Ihr Kind am besten aufgehoben ist: VSK oder 1. Klasse.
Diese Entscheidung treffen wir sehr sorgfältig. Es ist uns ein Herzensanliegen, dass Ihr Kind am Ende des ersten Jahres an unserer Schule noch genauso glücklich strahlt wie davor!
Einige Tage nach der Überprüfung werden Sie von der Direktion telefonisch informiert, wenn Ihr Kind der Vorschulklasse zugeteilt wurde. In einem kurzen Gespräch wird Ihnen erklärt, welche die Gründe dafür waren.
Was passiert, wenn ich mit der Entscheidung nicht einverstanden sein sollte?
Selten aber doch kam es in der Vergangenheit schon vor, dass Eltern unsere Entscheidung – trotz unserer ausführlichen Begründung – in Frage stellten.
Als Elternteil erlebt man sein Kind ganz anders – man ist stolz auf jede Kleinigkeit, hat kaum direkte Vergleichsmöglichkeiten und ist restlos begeistert vom eigenen Nachwuchs.
Dieser subjektive Eindruck stimmt manchmal nicht mit dem objektiven der Schule überein.
Sollten Sie in einem Telefongespräch mit der Direktion informiert worden sein, dass Ihr Kind die Vorschulklasse besuchen soll, erhalten Sie kurz danach ein offizielles Schreiben mit einem Bescheid.
Gegen diese Schul-Entscheidung können Sie – wenn Sie nach dem Informationsgespräch mit der Direktion immer noch fix der Meinung sein sollten, Ihr Kind „gehöre in die 1. Klasse“, innerhalb der im Schreiben angegebenen Frist, Einspruch erheben.
Ihr Kind würde in diesem Fall dann noch vom Schularzt und der Schulpsychologie erneut „getestet“. Final entscheidet eine Juristin/ein Jurist anhand der gesammelten Testergebnisse.
Diese Entscheidung ist dann für alle Seiten bindend.
Ist die VSK wie ein weiteres Kindergartenjahr? Wird nur gespielt?
Nein.
Die Vorschulklasse gehört zum Bildungssystem in Österreich dazu.
Sie ist KEIN Kindergarten, sondern ein Schuljahr mit eigenem Lehrplan!
Es ist auch nicht möglich, ein Kind, das noch nicht schulpflichtig ist, vorzeitig in die Vorschulklasse aufzunehmen, um so das letzte Kindergartenjahr zu ersetzen! Die VSK ist etwas ganz Spezielles:
Das Vorschuljahr ist wichtig für Kinder, die bereits schulpflichtig, aber noch nicht (ganz) schulreif sind, um ihnen gezielt die Förderung zukommen zu lassen, und die Zeit zu geben, die sie wirklich noch brauchen, um später in der ersten Klasse gut lernen zu können.
Wie in der ersten Klasse hat Ihr Kind in der Vorschulklasse einen geregelten Schulalltag, eine eigene Klassenlehrerin, einen eigenen Raum (im 3. Stock) und nette MitschülerInnen. Es geht – wie die ErstklässlerInnen auch – mit einer Schultasche zur Schule und hat einen eigenen Stundenplan mit Schulfächern.
Die Kinder haben Gelegenheit, in 18 Wochenstunden, spielerisch und weitgehend ohne
ohne Leistungsdruck zu lernen.
Der Stundenplan besteht aus den Fachbereichen:
- Sprache und Sprechen
- Mathematische Früherziehung
- Sachbegegnung
- Bewegung und Sport
- Singen und Musizieren
- Bildnerisches Gestalten
- Verkehrserziehung
- Spiel
- Rhythmisch-musikalische Erziehung
- Werkerziehung
Der Arbeitsalltag in der VSK vermittelt den Kindern grundlegende Kenntnisse, ohne aber dem Lehrstoff der 1. Klasse zu sehr vorzugreifen, wobei die individuelle Förderung im Vordergrund steht. Ihr Kind wird „dort abgeholt, wo es steht“.
Es ist ein schönes Jahr, den Schulalltag und die Organisation zu erlernen, in geschütztem Rahmen, mit viel Zuwendung.
Ist die VSK eine „Einbahnstraße“?
Nein.
In speziellen Fällen kann es sein, dass ein Kind so große Entwicklungsschritte macht (oder in dem halben Jahr zwischen Reife-Überprüfung und Schulbeginn gemacht hat), dass – nach einer gewissen Zeit in der Vorschulklasse – eine Aufstufung in die erste Klasse überlegt wird.
In Elterngesprächen (Klassenlehrerin + Eltern, bei Bedarf mit der Schulleitung) wird hier individuell geklärt, ob eine solche angezeigt ist oder nicht.
Ein Wechsel der Schulstufe (in eine erste Klasse) ist während des Vorschuljahres also möglich.
Weitere Informationen rund um das Thema erhalten Sie…
…von Ihrer Kindergarten-Pädagogin,
…am Tag der offenen Tür,
…am Informations-Elternabend zur Schuleinschreibung
und am Elternabend für Schulanfänger-Eltern an unserer Schule.
Schulreife-Überprüfung
Die Überprüfung der Schulreife findet meist im Februar statt.
Das heißt, ihr Kind wird – nach der administrativen Einschreibung (im Dezember) bei uns – an einem mit Ihnen persönlich vereinbarten Termin im Februar – in einer Kleingruppe mit anderen künftigen Schulkindern – ca. 1 Stunde lang spielerisch „überprüft“.
Keine Angst vor diesem Termin! Wir bemühen uns immer, dies für unsere künftigen „Zwergerl“ möglichst stressfrei, angstfrei, abwechslungsreich und lustig zu gestalten!
Sollte Ihr Kind genau am Tag der Testung krank…sein, finden wir einen Ersatz-Termin! Bitte melden Sie sich in dem Fall telefonisch / per Mail in der Direktion!
Den genauen Schulreifetest-Termin für Ihr Kind erhalten Sie spätestens bei der administrativen Einschreibung.
Einige Tage nach dieser „Testung“ werden Sie von der Schulleitung über das Ergebnis dieser Überprüfung informiert, um – im Dialog mit Ihnen – für Ihr Kind die allerbeste Lösung (Aufnahme in eine 1. Klasse oder in die Vorschulklasse) zu finden.
Eine detaillierte „Auswertung“ bzw. einen „Förderplan bis zum Schulbeginn“ erhalten Sie nicht, da dies zeitlich / administrativ nicht zu bewältigen wäre (bei bis zu 80 SchuleinschreiberInnen-Eltern pro Testung…) und da Testunterlagen nicht an Eltern weitergegeben werden dürfen.
Schulpflicht
Ist mein Kind schulpflichtig / unterrichtspflichtig?
Schulpflichtig, bzw. unterrichtspflichtig für das Schuljahr 2024/25 werden alle Kinder, die im Zeitraum von 1. September 2017 bis einschließlich 31. August 2018 geboren sind.
Zwischen Oktober und November 2023 sollten Sie ein offizielles, amtliches Informationsschreiben (Magistrat Salzburg) zum Thema Schulpflicht erhalten (haben).
Ab November werden Termine zur administrativen Einschreibung vergeben.
Melden Sie sich bitte nach Erhalt des Schreibens – bis spätestens 06.12.2023, an Ihrer Wunsch-Volksschule zur Terminvereinbarung (mail/Telefon)!
Von der Schulleitung erhalten Sie dann einen persönlichen Termin (ca. 30 min Dauer), zu dem Sie sämtliche Unterlagen und Ihr Kind bitte mitbringen!
Wenn das (erste) Kind schulpflichtig wird, kommen bei den Eltern viele Fragen auf:
Kann ich mir die Schule aussuchen?
Wann muss ich mich wo melden?
Sollte mein Kind vielleicht lieber die Vorschulklasse besuchen?
Was sollte es zum Schuleintritt können?
Wie könnte mein Kind am Nachmittag betreut werden?….und vieles mehr.
Im Menü können Sie den jeweiligen Themenbereich auswählen.
Weitere Fragen?
Nützen Sie bitte die weiteren Punkte im Menü bzw. auch den Bereich Elternservice für Schülerinnen-Eltern auf dieser Seite!
Auch dort gibt es viele Informationen…
Weitere Infos erhalten Sie im Rahmen unserer Veranstaltungen für EinschreiberInnen-Eltern (Tag der offenen Tür, Elternabende…).