Fernbleiben vom Unterricht
Informationen zum Thema "Entschuldigungen"....mit Beispielen: FAQ
„Darf ich mein Kind vom Unterricht freistellen lassen?“
FERNBLEIBEN VOM UNTERRICHT – „ENTSCHULDIGUNGEN“:
Wenn Ihr Kind aufgrund einer akuten Erkrankung an einem oder mehreren Tagen nicht den Unterricht besuchen kann, ersuchen wir um eine School-Fox-Nachricht, einen Anruf oder eine e-mail – vor Unterrichtsbeginn, also zwischen 07.00 Uhr und 08.00 Uhr („Entschuldigung“ auf den Anrufbeantworter sprechen bzw. Kind krank melden). Sie können Ihr Kind bei der KlassenlehrerIn entschuldigen – oder (notfalls) über die Direktion.
Ihr Kind ist auch „unser“ Kind: Es ist uns wichtig, dass wir wissen, wo es sich aufhält.
Wir verlassen uns darauf, dass Sie uns rechtzeitig mitteilen, wenn Ihr Kind nicht kommen kann.
Umgekehrt können Sie sich darauf verlassen, dass wir uns (kurz nach Unterrichtsbeginn) bei Ihnen melden, wenn Ihr Kind nicht rechtzeitig in der Früh in der Schule eingetroffen ist.
So können wir gemeinsam dafür sorgen, dass unsere Schulkinder wohl behütet sind!
Übrigens: Keine Gründe für das Fernbleiben vom Unterricht sind – z.B.:
* Besuch der Vorschulklasse („Da ist „es“ ja noch nicht so wichtig…“)
* Schneefall oder Regen
* Streit des Kindes mit dem besten Freund / der Freundin am Vortag
* Stress am Morgen daheim
* Ärger im Schulbus/Streit auf dem Schulweg
* vergessene Hausaufgaben oder Turnsackerl
* „keine Lust“ / „schlechte Laune“
* Müdigkeit aufgrund von Wochenendaktivitäten oder Kinderpartys am Vortag
* Verschlafen (…lieber etwas zu spät kommen, als gar nicht!)
* gesteigertes „Urlaubsbedürfnis“
* …
Sie werden es nicht glauben, doch solche „Entschuldigungen“ haben wir tatsächlich schon erhalten!
„Muss ich noch einmal oder gar täglich in der Schule anrufen, wenn mein Kind längere Zeit krank ist – und ich die Klassenlehrperson schon informiert habe?“
Nein! Wenn Sie Ihr Kind bei Ihrer Klassenlehrerin via SchoolFox-App/Mail (oder notfalls über die Direktion) krank gemeldet haben, müssen Sie nicht täglich erneut anrufen, um mitzuteilen, dass Ihr Kind immer noch nicht gesund ist.
Falls eine weitere Entschuldigung nötig sein sollte, wird Ihre Klassenlehrerin Sie kontaktieren und nachfragen.
„Brauche ich immer ein ärztliches Attest?“
Nein – nur, wenn die Klassenlehrerin eines möchte (z.B.: „unklare“ Krankenstände, besonders häufige / längere Krankenstände…). Ansonsten reicht es, wenn Sie Ihr Kind krank melden. Wir vertrauen Ihnen!
„Ich habe einen Arzttermin für mein Kind am Vormittag. Darf die Lehrerin mein Kind aus dem Unterricht entlassen, wenn ich das so ins Elternheft schreibe?“
Wir ersuchen darum, Arzttermine für Ihr Kind – außer im akuten Krankheitsfall – nach Möglichkeit auf den Nachmittag zu legen.
Ganz wichtig: Sollte Ihr Kind am Vormittag einen Arzttermin haben und somit das Schulhaus verlassen müssen, MUSS es PERSÖNLICH von Ihnen bei der Lehrerin/dem Lehrer abgeholt werden.
Es reicht nicht, wenn Sie im Mitteilungsheft/Elternheft oder in einer SchoolFox-Nachricht an die Lehrperson notieren, dass es die Schule vorzeitig verlassen darf!
Wir dürfen Ihr Kind nur an Sie persönlich übergeben – und nicht allein vorzeitig entlassen!
Dies ist keine „Schikane“, sondern gesetzlich vorgeschrieben und soll Ihr Kind schützen. Wir ersuchen um Verständnis!
Mein Kind hat Läuse / hat eine „Kinder-Krankheit“…muss ich das melden? LÄUSE UND ANSTECKENDE KRANKHEITEN:
Im Fall, dass Ihr Kind eine ansteckende (Kinder-)Krankheit hat (z.B.: Schafplattern, bakterielle Bindehautentzündung,…) muss Ihr Kind daheim bleiben. Wir benötigen hier – nach Genesung – eine „Gesundmeldung“ durch den behandelnden Arzt.
Bitte informieren Sie sofort Ihre KlassenlehrerIn, wenn Ihr Kind eine ansteckende Krankheit hat! Manche Erkrankungen (z.B.: gehäufte Scharlach-Fälle oder Masern) sind ans Gesundheitsamt durch die Schule meldepflichtig.
Immer wieder „ungern“ gesehene „Gäste“ an jeder Volksschule: Läuse!
Sollte Ihr Kind Läuse haben, informieren Sie bitte sofort Ihre KlassenlehrerIn!
Läuse sind keine „Schande“! Kaum ein Kind hat sie nicht während der Kindergarten- bzw. Schulzeit zumindest ein Mal!
Läuse haben auch nichts mit „Unsauberkeit“ zu tun: Am liebsten leben sie in gepflegtem, schönem, langem Haar!
Wir ersuchen um regelmäßige Kontrolle bei Ihrem Kind!
Tipp:
Wenn Sie jeden zweiten Tag „nachschauen“, kann ein eventueller Lausbefall in einem frühen Stadium entdeckt und damit schneller und leichter bekämpft werden.
Sollten Sie Läuse oder Nissen (Eier der Läuse) entdecken, muss Ihr Kind zunächst daheim bleiben. Waschen Sie die Haare mit Laus-Shampoo! Je nach Präparat muss der Vorgang im Abstand mehrerer Tage wiederholt werden. „Hausmittel“ wie Haarspray oder Teebaumöl wirken nicht!!! Auch normales Shampoo ist nicht wirksam: Die „schmutzigen“ Läuse sind danach sauber, aber immer noch da.
Die Nissen müssen mittels Nissenkamm entfernt werden.
Kontrollieren Sie bitte auch alle anderen Familienmitglieder!
Nicht vergessen: Hauben, Jackenkrägen, Bettwäsche, Auto-Kindersitz, Stofftiere, etc. – alles muss kontrolliert, und im Anlassfall gewaschen bzw. behandelt werden!
Wir benötigen ein Attest des Arztes, dass Ihr Kind „lausfrei“ ist, damit es wieder in die Schule kommen kann.
Dieses Vorgehen ist zwar „mühsam“, kommt aber letztlich auch Ihrem Kind zugute, falls andere Kinder Läuse haben…
Wir informieren generell alle Eltern unserer Schule (natürlich „anonym“), wenn wieder Läuse „unterwegs“ sind! Sollten Sie eine solche Nachricht im Mitteilungsheft oder per SchoolFox erhalten, bitte an diesem Tag dann besonders genau kontrollieren!
„Wir übersiedeln…/ haben eine neue Telefonnummer… muss ich das melden?
ADRESSÄNDERUNGEN / NEUE TELEFONNUMMERN:
Im Interesse Ihres Kindes: Bitte vergessen Sie nicht, eventuelle Änderungen bei Adresse (Meldezettel!) bzw. Telefonnummer rechtzeitig der KlassenlehrerIn mitzuteilen! Es ist wichtig, dass wir die jeweils aktuellen Telefonnummern im Datensystem haben! Sollte Ihr Kind in der Schule krank werden oder sich verletzen, können wir Sie im Notfall sonst nicht erreichen!
VIELEN DANK !!!
SPEZIAL-THEMEN
Ansuchen um Freistellung wegen außergewöhnlicher Ereignisse:
Für besondere, nicht wiederkehrende Ereignisse (z.B.: Hochzeit der Eltern / Taufe des Geschwisterkindes / Begräbnisse…) kann um Freistellung angesucht werden.
Das Ereignis darf jedoch nicht mit einem Urlaub verbunden werden. z.B.: Taufe in Ungarn mit anschließendem Urlaub bei der Verwandtschaft dort. Dies könnte nicht genehmigt werden.
Die Freistellung bezieht sich nur auf 1 Ereignis (plus event. – falls im Ausland: An- und Abreisetag).
Der Gesetzgeber verweist auf die Schulpflicht…
„Ferien-Verlängerung“ / Urlaub während der Schulzeit
Ein schwieriges Thema ist das der „Ferien-Verlängerung“ (z.B.: Ferien plus einige Tage vor/nach den Ferien), sowie das Thema: Urlaub während der Schulzeit:
Bitte planen Sie Ihren Urlaub grundsätzlich in der Ferienzeit!
Natürlich gibt es in der Vorsaison „günstigere Angebote“ – doch wenn alle Eltern diese nutzen würden, wäre unser Schulhaus regelmäßig leer – und hier wird seitens der Behörden auf die Schulpflicht verwiesen…
„Urlaub“ in der Vorsaison/während der Schulzeit ist daher prinzipiell kein schulrechtlich anerkannter Grund für eine Freistellung vom Unterricht.
Sprechen Sie bitte mit der Klassenlehrerin Ihres Kindes, wenn Sie ausnahmsweise – und bitte maximal ein Mal in vier Volksschuljahren – dennoch Freistellungstage benötigen.
Wichtig dabei: begründen Sie das Ansuchen ausführlich und legen Sie beispielsweise eine Bestätigung Ihres Arbeitgebers vor, wenn sich ein Familienurlaub tatsächlich nicht anders „ausgeht“ (z.B.: beide Eltern arbeiten im Gastgewerbe – daher Urlaub im Sommer nicht gemeinsam möglich…) .
Ansuchen ohne Begründung bzw. ohne ausreichende Begründung (+ Beilagen…) müssen – mit Hinweis auf die Schulpflicht – abgelehnt werden.
So gibt dies der Gesetzgeber vor – und wir sind daran gebunden.
Ansuchen um Freistellung: wie und bei wem?
1 Tag Freistellung: formlose Anfrage bei der jeweiligen Klassenlehrerin (z.B.: SchoolFox / Mail / Telefonat / Elternheft…)
2 bis 5 Tage-Freistellung: ausgefülltes Formular mit ausführlicher Begründung und ev. Beilagen bei der Klassenlehrerin abgeben. Das Formular wird von der Schulleitung genehmigt oder abgelehnt, und als Kopie an Sie retourniert.
Freistellung – länger als eine Woche: ausgefülltes Formular mit ausführlicher Begründung und eventuellen Beilagen bei der Klassenlehrerin abgeben.
Es erfolgt eine Stellungnahme durch die Schulleitung, vor der Weiterleitung der Unterlagen an die Bildungsdirektion. Die Bildungsdirektion genehmigt oder lehnt das Ansuchen ab. Sie werden per Mail informiert…
Bitte suchen Sie nur in Notfällen und zeitgerecht (3 Wochen Frist!) an!