Fernbleiben vom Unterricht

Wenn Ihr Kind aufgrund einer akuten Erkrankung an einem oder mehreren Tagen nicht den Unterricht besuchen kann, ersuchen wir um eine School-Fox-Nachricht vor Unterrichtsbeginn.

Bitte entschuldigen Sie Ihr Kind bei der KlassenlehrerIn.

 

„Brauche ich immer ein ärztliches Attest?“

Ja, ab dem 3. Tag der Krankheit Ihres Kindes. 

 

Mein Kind hat Läuse / hat eine „Kinder-Krankheit“…muss ich das melden? LÄUSE UND ANSTECKENDE KRANKHEITEN:

Im Fall, dass Ihr Kind eine ansteckende (Kinder-)Krankheit hat (z.B.: Schafplattern, bakterielle Bindehautentzündung,…) muss Ihr Kind daheim bleiben. Wir benötigen hier – nach Genesung – eine „Gesundmeldung“ durch den behandelnden Arzt.

Bitte informieren Sie sofort Ihre KlassenlehrerIn, wenn Ihr Kind eine ansteckende Krankheit hat! Manche Erkrankungen (z.B.: gehäufte Scharlach-Fälle oder Masern) sind ans Gesundheitsamt durch die Schule meldepflichtig.

SPEZIAL-THEMEN

Ansuchen um Freistellung wegen außergewöhnlicher Ereignisse:

Für besondere, nicht wiederkehrende Ereignisse (z.B.: Hochzeit der Eltern / Taufe des Geschwisterkindes / Begräbnisse…) kann um Freistellung angesucht werden.

Die Freistellung bezieht sich nur auf 1 Ereignis. 

Es besteht Schulpflicht und daher wird das Fernbleiben nur in Ausnahmefällen genehmigt. 

„Ferien-Verlängerung“ / Urlaub während der Schulzeit

Bitte planen Sie Ihren Urlaub grundsätzlich in der Ferienzeit!

Begründen Sie das Ansuchen ausführlich und legen Sie eine Bestätigung Ihres Arbeitgebers vor.

Ansuchen um Freistellung: wie und bei wem?

1 Tag Freistellung: ausgefülltes Formular bei der jeweiligen Klassenlehrerin  (z.B.: SchoolFox / Mail / Telefonat / Elternheft…)

2 bis 5 Tage-Freistellung: ausgefülltes Formular mit ausführlicher Begründung und Beilagen bei der Klassenlehrerin abgeben. Das Formular wird von der Schulleitung genehmigt oder abgelehnt, und als Kopie an Sie retourniert.

Freistellung – länger als eine Woche: ausgefülltes Formular mit ausführlicher Begründung und Beilagen bei der Klassenlehrerin abgeben.

Es erfolgt eine Stellungnahme durch die Schulleitung, vor der Weiterleitung der Unterlagen an die Bildungsdirektion. Die Bildungsdirektion genehmigt oder lehnt das Ansuchen ab. Sie werden per Mail informiert…

Bitte suchen Sie nur in Notfällen und zeitgerecht, mindestens jedoch 3 Wochen vor dem Datum der Freistellung an!

Formulare zum Download/Druck: